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Neuigkeiten


COVID 19 - Aktuelle Informationen

20.02.2022
COVID 19 - Aktuelle Informationen

Alle unsere Kurhotels sind in Betrieb und wir bieten alle Dienstleistungen in vollem Umfang an.
 
Stand 10. 2. 2022

Bedingungen für die Einreise in die Tschechische Republik aus Ländern mit hohem Infektionsrisiko COVID-19:

Ausländer, die für mehr als 12 Stunden in die Tschechische Republik reisen, haben folgende Verpflichtungen:

  • Das elektronische Ankunftsformular https://plf.uzis.cz auszufüllen.
  • Geimpfte Erwachsene ohne Booster-Dosis und die Erwachsene, die in den letzten 6 Monaten an COVID-19 erkrankt sind, müssen sich durch einen negativen PCR-Test ausweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
  • Erwachsene, die nicht geimpft sind und in den letzten 6 Monaten nicht an COVID-19 erkrankt sind, müssen sich durch einen negativen PCR-Test nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, und sich nach 5-7 Tagen einem Kontroll-PCR-Test unterziehen.
  • Geimpfte Erwachsene nach einer Booster-Dosis und Kinder unter 12 Jahren müssen sich nicht durch einen Test nachweisen.
  • Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren müssen sich nicht durch einen Test nachweisen, wenn sie vollständig geimpft sind.
Die Ausländer, die in unser Hoheitsgebiet einreisen, sind verpflichtet, sich selbst über die Bedingungen für die Einreise in die Tschechische Republik zu informieren.  Die Informationen, die wir zur Verfügung stellen, sind nur indikativ.

Neue Bedingungen für den Antritt des Aufenthalts:

  • Einreichung eines negativen RT-PCR Tests (max. 72 Stunden) oder
  • Vorlage der Bestätigung der vergangenen COVID-19-Krankheit in den letzten 180 Tagen oder
  • Vorlage der Bestätigung der abgeschlossenen Impfung (mind. 14 Tage).

Detailierte Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tschechischerepublik-node/tschechischerepubliksicherheit/210456

Unsere Kurhotels sind als nichtstaatliche medizinische Einrichtungen zertifiziert. Wir erfüllen daher strengste hygienische aus dem Gesetz resultierende Vorschriften, ähnlich wie z.B. Krankenhäuser. Wir haben auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus noch ein System von hygienischen Maßnahmen erarbeitet und eingeführt, die Ihre Sicherheit während des Aufenthaltes noch weiter erhöhen.

Bei verantwortungsvollem Verhalten ist das Infektionsrisiko oft viel geringer als beispielsweise im Stadtalltag. Daher können Sie Ihren Aufenthalt problemlos beginnen und abschließen.

Häufige Fragen

  • Sind alle Kurhotels in Betrieb?
Ja, die Kurhotels sind voll in Betrieb und bieten alle mit dem Aufenthalt verbundenen Dienstleistungen an.

  • Ist die Badelandschaft Aquaforum geöffnet?
Ja, das Aquaforum steht Gästen zur Verfügung. Sie haben also Entsprannungsbecken und ein Schwimmbecken zur Verfügung. 

  • Was sind die aktuellen Hygienemaßnahmen?
In Franzensbad gibt es wie in der gesamten Tschechischen Republik eine Reihe von Vorschriften und Maßnahmen, die wir natürlich respektieren und einhalten. Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung, in allen internen Gemeinschaftsbereichen Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Wir empfehlen außerdem, die allgemeinen 3 Sicherheitsregeln einzuhalten:

HÄNDE – Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände regelmäßig.
MUND- UND NASENSCHUTZ – Bedecken Sie Mund und Nase mit einem Mund- und Nasenschutz.
ABSTAND – Halten Sie einen Sicherheitsabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern ein.
Wir haben auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus noch ein System von hygienischen Maßnahmen erarbeitet und eingeführt, die Ihre Sicherheit während des Aufenthaltes noch weiter erhöhen.

  • Was ist mit kulturellen Veranstaltungen?
Die Bedingungen für die Organisation von Kulturveranstaltungen werden durch den aktuellen Beschluss der Regierung der Tschechischen Republik geregelt. Unter Einhaltung hygienischer Regeln und Auflagen ist es bereits möglich, kulturelle Veranstaltungen zu organisieren. Die Situation ändert sich häufig, daher empfehlen wir, die aktuelle Situation zu überwachen.

  • Regelungen zum Mund- und Nasenschutz
Die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken ist bei uns in Übereinstimmung mit den aktuellen Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums gültig. Schutzmasken muss sich jeder Gast selbst beschaffen. Sie werden nicht von der Krankenkasse ersetzt. Neuerdings ist Pflicht, in in Innenräumen Atemschutzmasken ohne Ausatemventil der Schutzklasse von mindestens FFP2, KN95, N95, P2, DS oder chirurgische Masken zu tragen. Im Bedarfsfall verkaufen wir Ihnen diese Schutzausrüstungen gern in der Hotelrezeption zum Sonderpreis. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Schutzmaske zu tragen.
Auch bei den Behandlungen trägt unser Personal immer Schutzausrüstungen. Die Klienten dürfen ihre Schutzmaske nur dann ablegen, wenn sie bei einer Anwendung allein sind – beispielsweise beim Bad, wenn das Personal die Kabine verlassen hat.

  • Wird ein Buffet angeboten?
Ja, in unseren Kurhotels, die standardmäßig Buffet anbieten, wird diese Art der Verpflegung weiterhin angeboten. Trotzdem haben wir zusätzliche Maßnahmen eingeführt, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu minimieren. Einweghandschuhe sind erhältlich, das Personal ist mit Schutzausrüstung ausgestattet und das Besteck befindet sich in einer Einwegschutzverpackung. Im Restaurant gibt es obligatorische Vorhänge, die nur während des Verzehrs entfernt werden können.

  • Sind Cafés geöffnet und muss ich einen Mund- und Nasenschutz am Tisch verwenden?
Ja, Cafés ist geöffnet und alle geltenden Vorschriften werden befolgt. Dies betrifft hauptsächlich den Abstand der Tische und deren Desinfektion nach jedem Gast oder jeder Gruppe von Gästen. In den Cafés gibt es obligatorische Vorhänge, die nur während des Verzehrs entfernt werden können.

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